Mietbedingungen
1) Der Mieter muss den Mietgegenstand bei uns abholen und zurückbringen bzw. direkt an den nächsten Nutzer weitergeben.
Es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
1a) Die vereinbarte Abhol- und Rückgabe-Uhrzeit ist ein fixer Termin, der einzuhalten ist. Eine Verspätung des Mieters (und somit eine Verschiebung von Folgeterminen) kann dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
2) Zum Transport ist ein Kombi/Van oder Fahrzeug mit Anhänger erforderlich. Der Vermieter haftet nicht für entstandene Schäden, die durch den Transport des Mietgegenstandes durch den Mieter am Fahrzeug entstanden sind.
3) Die Gebühren müssen vor Nutzung des Mietgegenstandes auf das angegebene Konto überwiesen werden. Eine Barzahlung (ausschließlich passend) bei Abholung ist nach Rücksprache möglich.
4) Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Unfällen, Personen- oder Sachschäden. Mit der Unterschrift verpflichtet sich der Mieter/Nutzer dafür zu sorgen, dass während der gesamten Zeit eine Aufsicht gestellt wird. Die Benutzung des Mietgegenstandes erfolgt auf eigene Gefahr.
Ebenfalls verpflichtet sich der Mieter den Mietgegenstand nach der beiliegenden Anleitung aufzubauen. Der direkte Kontakt des Mietgegenstandes (gilt nur bei allen aufblasbaren Mietgegenständen, außer Schaumparty) mit dem Boden ist strengstens untersagt (Ausnahme: sauberer Turnhallenboden). Es muss zwingend die mitgelieferte Plane zum Schutz unterlegt werden.
Bei stärkerem Wind oder Windböen sind alle aufblasbaren Mietgegenstände zusätzlich am Boden zu verankern, um ein Verrutschen/Wegfliegen zu vermeiden.
(Zur Information: Bei privater Mietung sind Sach- und Personenschäden in der Regel von der Privathaftpflicht bzw. Haushaltpflicht abgedeckt, bei Betrieben von der Betriebshaftpflicht. Bei Veranstaltungen sollte eine entsprechende Veranstalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.)
5) Für Schäden, die durch falsche Benutzung oder einen ungeeigneten Stellplatz zustande kommen, trägt der Mieter die volle Verantwortung und haftet in Reparaturkostenhöhe.
Bei Verlust des Mietgegenstandes, oder Zubehör beim Mieter wird diesem der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
6) Der Strom wird durch den Mieter bereitgestellt.
7) Unsere Hüpfburgen entsprechen internationalen Richtlinien und Sicherheitsbestimmungen und sind für die professionelle Vermietung zugelassen.
Der Mietgegenstand wird dem Mieter absolut funktionsfähig übergeben. Teilbereiche können, bei voller Funktionsfähigkeit, ausgebessert sein.
Sollte wider Erwarten dennoch ein Defekt/Mangel beim Aufbau auffallen, ist dieser sofort dem Vermieter zu melden.
Entstandene Schäden am Mietgegenstand während der Mietdauer müssen dem Vermieter ebenfalls unverzüglich gemeldet werden!
Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
7a) Bei Ausfall des Mietgegenstandes nach Abholung beim Vermieter entsteht dem Mieter kein Ersatzanspruch.
8) Der Mietgegenstand muss in sauberem und trockenem Zustand in die dafür vorgesehenen Plane/Transportsack/Verpackung verpackt dem nächsten Nutzer bzw. dem Vermieter übergeben werden!
Wird der Mietgegenstand nicht in dem vereinbarten Zustand übergeben bzw. zurückgebracht, werden die anfallenden Reinigungs-und Trocknungskosten/Packkosten plus einer Verwaltungsgebühr dem Mieter in Rechnung gestellt. Diese betragen mindestens 30 €. Mit seiner Unterschrift erklärt sich der Mieter ausdrücklich damit einverstanden.
8a) Hüpfburgen müssen vom Mieter vor dem Verpacken mit einem Staubsauger abgesaugt werden.
8b) Sollte der Mietgegenstand nass geworden sein muss dieser mit einem Lappen/Aufnehmer getrocknet werden.
9) Ab einer Windstärke von 5 Bft., bei Regen, Schnee, oder Unwetter dürfen alle aufblasbaren Mietgegenstände nicht benutzt und müssen unverzüglich abgebaut werden.
10) Es ist nicht gestattet Sand, Erde, Konfetti, Lebensmittel und spitze Gegenstände mit auf aufblasbare Mietgegenstände zu nehmen. Vor dem Aufbau ist darauf zu achten, dass der Boden frei von spitzen/scharfen Gegenständen ist.
11) Niemand außer der verantwortlichen Aufsichtsperson darf Zugang zum Gebläse von aufblasbaren Mietgegenständen haben.
12) Niemand darf den aufblasbaren Mietgegenstand betreten bevor er nicht vollständig aufgeblasen ist.
13) Niemand darf sich während des Ablassens der Luft auf dem Mietgegenstand befinden. Bei einem eventuellen Stromausfall müssen sofort alle Kinder die aufblasbaren Mietgegenstände verlassen.
14) Der Mietgegenstand darf nicht über den Boden gezogen werden.
15) Bei einer Rückgabe nach dem vereinbarten Termin kann der Vermieter dem Mieter pro angefangenen Kalendertag die normale Tagesmiete zusätzlich in Rechnung stellen.
16) Eine Ausfertigung des Mietvertrages muss vor Abholung des Mietgegenstandes unterschrieben der Geschäftsstelle eingereicht werden.
Mit der Unterschrift auf diesem Dokument und der Bezahlung kommt der Mietvertrag zustande.
Bis zu diesem Zeitpunkt behandeln wir den Vorgang als unverbindliche Anfrage.
Stand: 01.01.2025