Mietbedingungen

 

1. Der Entleiher muss den Mietgegenstand bei uns abholen und zurückbringen bzw. direkt an den nächsten Nutzer weitergeben. Ggf. ist nach Absprache eine Lieferung und Abholung möglich.

 

2. Zum Transport ist ein Kombi oder ähnl. Fahrzeug erforderlich. Der Vermieter haftet nicht für entstandene Schäden, die durch den Transport der Hüpfburg durch den Entleiher am Fahrzeug entstanden sind.

 

3. Die Gebühren müssen vor Nutzung der Hüpfburg auf das angegebene Konto überwiesen werden. Eine Barzahlung bei Abholung ist nur passend und nur nach Rücksprache möglich.

 

4. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Unfällen, Personen- oder Sachschäden. Mit der Unterschrift verpflichtet sich der Entleiher/Nutzer dafür zu sorgen, dass während der gesamten Zeit eine Aufsicht gestellt wird. Die Benutzung des Mietgegenstandes erfolgt auf eigene Gefahr.
Ebenfalls verpflichtet sich der Entleiher das Modul nach der beiliegenden Anleitung aufzubauen. Der direkte Kontakt des Mietgegenstandes (gilt nur bei allen aufblasbaren Mietgegenständen) mit dem Boden ist strengstens untersagt (Ausnahme: sauberer Turnhallenboden). Hier muss zwingend die mitgelieferte Plane zum Schutz unterlegt werden.
Bei stärkerem Wind oder Windböen ist die Hüpfburg zusätzlich am Boden zu verankern, um ein Verrutschen/Wegfliegen zu vermeiden.
Für Schäden, die durch falsche Benutzung oder einen ungeeigneten Stellplatz zustande kommen, trägt der Mieter die volle Verantwortung und haftet in Reparaturkostenhöhe.
Bei Verlust des Mietgegenstandes, oder Zubehör beim Mieter wird diesem der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

 

5. Der Strom wird durch den Mieter bereitgestellt.

 

6. Der Mietgegenstand wird dem Mieter absolut funktionsfähig übergeben. Teilbereiche können, bei voller Funktionsfähigkeit, ausgebessert sein.
Sollte wider Erwarten dennoch ein Defekt/Mangel beim Aufbau auffallen, ist dieser sofort dem Vermieter zu melden.
Entstandene Schäden am Mietgegenstand während der Mietdauer müssen dem Vermieter ebenfalls unverzüglich gemeldet werden!
Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

 

7. Der Mietgegenstand muss in sauberem und trockenem Zustand in die dafür vorgesehenen Plane/Transportsack/Verpackung verpackt dem nächsten Nutzer bzw. dem Vermieter übergeben werden!
Wird der Mietgegenstand nicht in dem vereinbarten Zustand übergeben bzw. zurückgebracht, werden die anfallenden Reinigungs-und Trocknungskosten/Packkosten plus einer Verwaltungsgebühr dem Ausleiher in Rechnung gestellt.
Bei einer Rückgabe nach dem vereinbarten Termin kann der Vermieter dem Mieter pro angefangenen Kalendertag die normale Tagesmiete zusätzlich in Rechnung stellen.

 

8. Ab einer Windstärke von 5 Bft., bei Regen, Schnee, oder Unwetter dürfen alle aufblasbaren Mietgegenstände nicht benutzt und unverzüglich abgebaut werden.

 

9. Eine Ausfertigung des Mietvertrages muss vor Abholung des Mietgegenstandes unterschrieben der Geschäftsstelle eingereicht werden.

 

Stand:01.01.2020